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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vertriebs-Maschine, Arber Bajraktari (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des B2B Cold Outreach, insbesondere:

  • Entwicklung und Implementierung von Cold Outreach Strategien
  • Erstellung von personalisierten Nachrichten und E-Mail-Sequenzen
  • Aufbau und Pflege von Kontaktlisten
  • Durchführung von Cold Outreach Kampagnen
  • Beratung und Schulung im Bereich Vertrieb und Kundenakquise
  • Analyse und Optimierung bestehender Vertriebsprozesse

Die konkreten Leistungen werden in individuellen Angeboten oder Verträgen spezifiziert.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Mitwirkung, insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen
  • Benennung kompetenter Ansprechpartner
  • Rechtzeitige Entscheidungen und Freigaben
  • Bereitstellung erforderlicher technischer Voraussetzungen
  • Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im eigenen Verantwortungsbereich

Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bestehen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.

Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden und für die vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen.

§ 8 Rechtliche Compliance

Der Auftraggeber versichert, dass die durchgeführten Cold Outreach Aktivitäten im Einklang mit geltendem Recht stehen, insbesondere:

  • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtwidrigen Cold Outreach Aktivitäten entstehen.

§ 9 Kündigung

Verträge über einzelne Projekte enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Texte, Strategien, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die zur Nutzung erforderlichen Rechte im vereinbarten Umfang.

Der Auftraggeber darf die erhaltenen Leistungen nur für die vereinbarten Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Vaterstetten.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 07.05.2026